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Tarifpolitik

Trotz Ausnahme für Lieferaufträge lehnt der BVDM das Bundestariftreuegesetz weiterhin ab

Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (BVDM) begrüßt die Herausnahme von Lieferaufträgen aus dem Anwendungsbereich des Bundestariftreuegesetzes. Damit ist der Bundestag gestern einer zentralen Forderung des BVDM gefolgt. Ohne diese Korrektur wären im Inland produzierende Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen gegenüber ausländischen Anbietern deutlich benachteiligt worden, da letztere nicht die gleichen Tarifvorgaben haben. Noch ist das Bundestariftreuegesetz aber nicht verabschiedet, da noch der Bundesrat zustimmen muss.

Aus Sicht des BVDM ist die Ausnahme ein wichtiger Schritt, da Druckaufträge der öffentlichen Hand nun nicht unter das Gesetz fallen. Trotz dieser richtigen Anpassung hält der BVDM an seiner grundsätzlichen Ablehnung des Gesetzes fest. Durch den Verbleib von Dienstleistungsverträgen im Anwendungsbereich des Gesetzes drohen aus Sicht des BVDM Abgrenzungsprobleme und damit erhebliche Rechtsunsicherheiten.

BVDM-Hauptgeschäftsführerin Kirsten Hommelhoff erklärt: „Die Ausnahme für Lieferaufträge ist für unsere Mitglieder eine wichtige Entscheidung, da Druckaufträge der öffentlichen Hand damit außen vor bleiben. Allerdings schafft das Bundestariftreuegesetz damit weder mehr Tarifbindung noch fairere Wettbewerbsbedingungen. Es sorgt vor allem für Unsicherheit und zusätzliche bürokratische Belastungen, die insbesondere mittelständische Betriebe vor der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen abschrecken.“

Vor diesem Hintergrund fordert der BVDM daher den Bundesrat auf, dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zuzustimmen.

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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)