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Tarifpolitik
Tarifrunde 2024

Tarif­verhandlungen Druck­industrie – ver.di muss ihre Erwartungen an die Lage der Branche anpassen

Die Tarifverhandlungen zwischen BVDM und ver.di gehen am 16. April 2024 in Berlin in die dritte Runde. Spätestens jetzt muss die Gewerkschaft von ihrer realitätsfremden Forderung von 12 % abrücken, statt bei den Beschäftigten Erwartungen zu schüren, die die Unternehmen angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung der Branche nicht erfüllen können.

Bereits im zweiten Verhandlungstermin am 21. März 2024 hatten die Arbeitgeber der Gewerkschaft eine Einigung vorgeschlagen, die sich an der durchschnittlichen Tarifentwicklung der Branche in den letzten fünf Jahren orientiert.

Das Angebot sieht lineare Erhöhungen jeweils zum 1. Juni 2024 und 2025, in Höhe von 2 % und 1 % vor, bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende Februar 2026. Dieses Angebot hat ver.di abgelehnt. Auch die Chance, ihre Forderung an die Lage der Branche anzupassen, hat die Gewerkschaft in der vergangenen Verhandlungsrunde nicht genutzt.

Stattdessen hat ver.di unmittelbar nach dem Ende der Friedenspflicht zu ganztägigen „Warnstreiks“ aufgerufen. Diese Streikaufrufe sind angesichts der Tatsache, dass der 16. April bereits für weitere Verhandlungen feststand, unverständlich und unnötig.

„ver.di täte im Hinblick auf die finanziellen Schäden, die Streiks in Unternehmen verursachen, gut daran, sich eher auf konstruktive Gespräche auf realistischer Basis am Verhandlungstisch zu konzentrieren,“ bewertet Dr. Klemens Berktold, Verhandlungsführer des BVDM, das Vorgehen der Gewerkschaft.

Im Rahmen von Lohnerhöhungen kann nur verteilt werden, was im Unternehmen verdient wurde. Entgegen der Ansicht der Gewerkschaft eignen sich daher Tarifentwicklungen anderer Branchen, wie der Chemie- oder Metallindustrie, nicht als Vorlage für die Druckindustrie. Die Lohnentwicklung muss sich an den wirtschaftlichen Bedingungen unserer Branche orientieren.

Aktuelle Informationen zum Stand der Verhandlungen, sowie Plakate zur Verwendung in den Betrieben finden Sie hier.

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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)