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Tarifabschluss für Angestellte der Druckindustrie in Sachsen, Thüringen und Sachsen‑Anhalt

Verband Druck und Medien Mitteldeutschland und ver.di folgen der Übernahmeempfehlung des BVDM für eine einheitliche Regelung der Tarifregelungen für alle Beschäftigten der Druckindustrie.

Die Tarifpartner Verband Druck und Medien Mitteldeutschland e. V. (VDM) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben die bereits für die gewerbliche Arbeitnehmer in der Druckindustrie vereinbarte Anpassung des Manteltarifvertrags nun auch formal auf die Angestellten in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt übernommen.

Mit dieser Nachzeichnung tritt der Tarifabschluss auch für die Angestellten rückwirkend zum 1. November 2024 in Kraft und gilt somit umfassend für alle Beschäftigten der Branche.

Zu den wichtigsten Änderungen für die Angestellten gehören:

  • Zusammenlegung von Jahresleistung und Urlaubsgeld: Diese Sonderzahlungen werden zu einer neuen Jahresleistung zusammengeführt, die schrittweise abgesenkt wird. Das Urlaubsgeld entfällt künftig.
  • Förderung der betrieblichen Altersvorsorge: Ab dem 1.  Juni 2025 haben Beschäftigte bei Entgeltumwandlung Anspruch auf die Weitergabe ersparter Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent.

Die Laufzeit des Manteltarifvertrages beträgt, wie bei den gewerblichen Beschäftigten, 38 Monate bis zum 31. Dezember 2027.