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Widerrufsbutton für Online-Verträge ab dem 19. Juni 2026 verpflichtend
RE 03/2026
Online-Verträge müssen künftig per Klick widerrufbar sein: Unternehmen mit Online-Shops oder digitalen Bestellprozessen müssen einen elektronischen Widerrufsbutton einführen. Frist zur Einführung ist der 19. Juni 2026. Wer vorbereitet ist, vermeidet Abmahnungen, Bußgelder und unnötige Rückabwicklungen.
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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)