Wirtschaftsrecht
Transfer personenbezogener Daten in die USA: Neuer Angemessenheitsbeschluss der EU in Kraft getreten
Re 05/2023
Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 den Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. Das neue Datenschutzabkommen bildet als Nachfolger des sogenannten „Privacy Shields“ zukünftig die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Unternehmen.
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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)