Sozialpolitik
Lieferketten
Umwelt und Nachhaltigkeit
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Absenkung des Schwellenwerts zum 1. Januar 2024
SP 51/2023, T+F 36/2023
Ab 1. Januar 2024 sinkt der Schwellenwert für die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes von 3.000 auf 1.000 Arbeitnehmer. Zulieferer dieser Unternehmen müssen sich daher auf entsprechende Anfragen einstellen. Das BAFA und die Verbände Druck und Medien unterstützen bei der Umsetzung.
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Ansprechpartner
Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
Nachhaltigkeit & Umwelt
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