Wirtschaftsrecht
EU-Zahlungsverzugsverordnung – neue strenge Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen geplant
Re 01/2024
Die EU-Kommission hat Ende 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgelegt. Insbesondere die geplanten starren Zahlungsfristen sind aus Sicht des bvdm abzulehnen.
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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)