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Energiepreisbremsen: Nichtbeanstandungsfrist bei Erklärungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bis 30. September 2023

SP 34/2023, WP 18/2023

Die gesetzlichen Regelungen zu den Energiepreisbremsen sehen vor, dass Unternehmen, die hohe Entlastungssummen auf Grund der Energiepreisbremsen in Anspruch nehmen wollen, bis Ende Juli 2023 eine Erklärung zur Arbeitsplatzsicherung abgeben. Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werde es jedoch nicht beanstandet, wenn diese Erklärungen erst bis spätestens 30. September 2023 übermittelt werden.

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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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Maike Thielmann
Beraterin Management & Controlling