Sozialpolitik

Bundesarbeitsgericht: Urlaub verfällt und verjährt ohne Hinweis nicht

SP 01/2023

Das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2022 noch einmal bekräftigt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auffordern müssen, Urlaub zu nehmen und auf einen drohenden Verfall hinweisen müssen. Andernfalls verfällt und verjährt der Urlaub nicht. Die Verbände Druck und Medien stellen ihren Mitgliedern entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.

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Sascha Kirsten
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)