Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro gestiegen. Über die weitere Erhöhung ab 2026 entscheidet die Mindestlohnkommission bis Ende Juni 2025.
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD zwar zu einer „unabhängigen“ Mindestlohnkommission bekannt. Zugleich heißt es dort aber, dass sich die weitere Entwicklung des Mindestlohns sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren werde. Auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 „erreichbar“. Zudem kündigt die neue Bundesarbeitsministerin an, dass der Gesetzgeber erneut eingreifen werde, wenn die Mindestlohnkommission einen Mindestlohn von unter 15 Euro pro Stunde vorschlagen sollte.
Aus Sicht des BVDM muss sich der Mindestlohn nachlaufend an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren. Die Politik sollte sich nicht mit Zielvorgaben in die Entscheidungsfindung einmischen. Das hat der BVDM in seiner Stellungnahme vom Mai 2025 klargestellt und gefordert, die Arbeit der Kommission vor weiterer politischer Einflussnahme zu schützen.
Positionen
Positionen

Stellungnahme des Bundesverbandes Druck und Medien e. V.
Mindestlohn – Orientierung am Tariflohn statt politischer Instrumentalisierung, Mai 2025

Verbändeschreiben
Schreiben an Bundesminister für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland Hubertus Heil vom 24. September 2024

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Stellungnahme des Verbandes Druck und Medien e.V. vom 10. März 2023