Die Tarifautonomie ist ein unschätzbares Gut und ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte Recht der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Vereinbarungen mit normativer Wirkung und frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abzuschließen. Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften und deshalb Bestandteil der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG und dadurch verfassungsrechtlich garantiert. Nicht nur der autonome, also frei von staatlicher Einflussnahme vonstattengehende Abschluss von Tarifverträgen ist geschützt, zu den verfassungsrechtlich geschützten Mitteln zählen auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind.
Der Verband Druck- und Medien Mitteldeutschland e.V. verhandelt Branchentarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie, der Bundesverband Druck- und Medien e.V. für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie (z.B. Manteltarifvertrag, Lohn- und Gehaltstarifvertrag) soweit das Unternehmen tarifgebunden ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung. In diesem Fall unterstützen wir Sie auch bei Verhandlungen mit der Gewerkschaft bei einem Haustarifvertrag.
Ansprechpartner
Geschäftsführerin
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E-Mail: steinmetz@vdm-mitteldeutschland.de
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